Letzte Woche wieder mal Pflichtbelehrung bzgl. Gentechnikgesetz gehabt.
Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass die Dokumentation zu S1 Versuchen 10 Jahre und zu S2 Versuchen 30 Jahre aufbewahrt werden müssen.
Daraufhin fragte ich nach, ob digitale Dokumente nach 10 oder 30 Jahren auch noch lesbar/öffenbar sein müssen.
Antwort war etwas unsicher aber es klang wie ein nein. 😅
Also so richtig Sinn macht das dann in meinen Augen nicht. 😅🙈