Was würde denn passieren, wenn man das ignoriert.
In jedem vernünftigen (Bundes-/) Land war es m. W. Schon immer üblich, dass die Lehrkraft ab und an mal ein eigenes Elektrogeräte mitbringt...
Ghettoblaster?
Laptop?
USB-Charger?
...
DIN Normen u. a. für Baurecht sind kein Landesrecht.
Und ansonsten:
Die Gefahr für Leib und Leben auch der SchülerInnen hat ja wohl Vorrang.
Das würde ich im Zweifel gerichtlich austesten. 🤔😎