@Radlerplauze @herdsoft @stepardo Fahrlässigkeit muss man schon bewerten. Und hier kann man nicht einfach auf vorangegangene Straftaten zurückgreifen, weil fahrlässige Tötung in der Regel von Leuten ohne Vorstrafen begangen wird, und da ja auch kein Bezug zu Straftaten besteht. Also ist der Strafrahmen nur zu einem sehr kleinen Teil ausgeschöpft, und man muss danach gehen, wie grob die Pflichtverletzung war.
Einfach bei guter Sicht ungebremst in jemanden reinfahren ist sehr weit oben.