"In der Urteilsbegründung (Az: S 12 AS 2046/22) findet das Sozialgericht Karlsruhe dann ungewöhnlich schroffe und harte Worte gegen das Jobcenter:
“Jedem steuerfinanzierten Kundenberater jedes steuerfinanzierten Jobcenters ist es zuzumuten, seinen königlichen Kunden bei Bedarf Kundengespräche in wertschätzendem Ton anzubieten und wohlwollend um ihre Mitwirkung zu werben.”
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