»Der am 23.8.2023 veröffentlichte Regierungsentwurf ließ nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter. So wurde etwa die Regelung zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. «