§ 14 (Bußgeldvorschriften) & § 15
(Übergangsvorschriften) bleiben wie im RefE.
Die weiteren Artikel kann ich leider nur überfliegen.
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle - die Regierung hat in Artikel 13 reingeschrieben, dass das Gesetz am 1.11.2024 inkraft tritt.
D.h. man plant mit dem Abschluss der Gesetzgebung bis zur Sommerpause 2024.
Das heißt die früheste Änderung durch das Selbstbestimmungsgesetz wird erst im Februar 2025 möglich sein. ´
Also erst in grob 1,5 Jahren!
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