So, das Telefonat liegt hinter mir, und ich habe es sogar geschafft, freundlich zu bleiben. Dabei haben mir viele Informationen geholfen, die ich hier in meinem vorherigen Beitrag von euch bekommen habe. Noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön an alle dafür!
Ich werde gleich den ursprünglichen Beitrag entsprechend bearbeiten, damit niemand mehr darauf reagieren muss.
Zum aktuellen Stand: Nach den Informationen, die ich hier aus der Community erhalten habe, durch eigene Recherche und einem kurzen Gespräch mit einer Juristin, steht nun fest: Lehrkräfte dürfen keinerlei Substanzen verabreichen, weder Medikamente noch medikamentenähnliche Stoffe, unabhängig davon, ob diese invasiv sind oder nicht. Diese Regelung ist eine Vorgabe des Landes Schleswig-Holstein. Wie das in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht – aber hier ist es nun mal so.
Es gibt möglicherweise Lösungsansätze, die aber voraussichtlich erst übernächste Woche konkret und sicher geprüft werden können. In der Klasse meiner Tochter gibt es einen Schüler mit Schulbegleitung, und die Schulleitung will nun mit dem Träger klären, ob diese Schulbegleitung in solchen Fällen unterstützen darf. Da die Schulbegleitung den gesamten Schultag über anwesend ist, wäre das eine denkbare Möglichkeit.
Weil dieses Schuljahr für meine Tochter ohnehin nicht zählt, durch viele Fehlzeiten im Zusammenhang mit der Therapie, steht auch zur Diskussion, die Schultage generell zu reduzieren, um den Druck etwas herauszunehmen.
Das sind immerhin erste Ansätze, auf die wir weiter aufbauen können. Es fühlt sich nicht mehr ganz so hoffnungslos an.
Nichtsdestotrotz empfinde ich diese Landesregelung als Farce in einem Sozialstaat. Im schlimmsten Fall wird hier mit Menschenleben gespielt, und das offenbar nur, um sich rechtlich abzusichern und potenzielle Klagen zu vermeiden.