@Ollital Danke dir! Die genaue Begründung war das eine Aufenthaltsbescheinigung nicht gleichzusetzen sei mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ich kenne mich damit nicht aus – doch da Ich kein Entlassungsdatum habe kann mir meine Hausärztin aus einer Aufenthaltsbescheinigung keine AU-Bescheinigung machen, in solchen Fällen ist (laut meiner sehr kurzen rechtlichen Beratung) ein Aufenthalt schon gleichzusetzen mit einer Arbeitsunfähigkeit.
Zudem wurde diese Sache nicht thematisiert als Ich angerufen habe um darüber zu informieren das Ich im Krankenhaus bin, als die Aufenthaltsbescheinigung übersendet wurde, oder zu irgendeinem anderen Arbeitstag. Über eine Woche nachdem fristgerecht alles übermittelt und gesagt wurde wo Ich bin. Das ist echt lächerlich.