Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt für alle Menschen! Keine Grundrechte zweiter Klasse für Geflüchtete. Dafür ziehen wir jetzt ein zweites Mal mit #ProAsyl vor das Bundesverfassungsgericht!
Der Beschwerdeführer aus Guinea lebte in einem Berliner Übergangswohnheim. 2019 drang die Polizei mit einem Rammbock gewaltsam in sein Zimmer ein, um ihn für die Abschiebung zu ergreifen. Dagegen ging er vor Gericht – & scheiterte zuletzt vor dem BVerwG.🧵