Soraia Da Costa Batista, Juristin bei der GFF: „Das Recht auf einen privaten Rückzugsraum steht allen Menschen zu. Für das Eindringen des Staates in eine Wohnung stellt das Grundgesetz hohe Voraussetzungen auf, die nicht ausgehebelt werden dürfen. Höchste Zeit, dass Karlsruhe das klarstellt.“
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