@ArneBab Natürlich gilt in einem Hafen primär das Recht des Landes in dem er liegt. Das Flaggenrecht gilt nur eingeschränkt auf dem Schiff selber.
Ich glaube der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die Abgrenzung gut zusammen gefasst: https://www.bundestag.de/resource/blob/636154/3e3f64ef6ab8588d2d4ff1a671b08381/WD-2-013-14-pdf-data.pdf
Es geht hier um Saktionen nicht gegen einen Staat als ganzes, sondern gegen genau definierte Assets dieses Staates.