"Es ist der Auftrag des Verfassungsschutzes, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten. In dem Moment, in dem der Verfassungsschutz solche Bestrebungen feststellt, gibt es gar kein Ermessen mehr – da muss das Amt tätig werden." Das sagt Haldenwang bei seinem abtritt. Ich wiederhole: Kein Entschließungsermessen. (Quelle: https://lnkd.in/e6br5NHj)