Diese "höchstrichterliche Rechtssprechung", wenn ich das richtig sehe, bezog sich allerdings auf einen Fall von 1977, als Parteiwerbung gemacht wurde (https://lnkd.in/eEqbvgqc). Nicht, als eine Behörde einfach ihren Job machte. Noch weniger, wenn der Job darin besteht, die Verfassung zu schützen!