Updates zum Rondenbarg-Prozess und Tag-X-Mobilisierung
„Am 15. März fand ein Erörterungsgespräch aller Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung statt. Beim darauf folgenden Prozesstag wurde von der Richterin dazu das Protokoll verlesen. Darin heißt es, dass das Gericht das Ziel verfolgt zu klären „wann eine strafrechtliche relevante Unterstützung von Gewalttäterinnen oder Gewalttätern vorliegt. Als Kriterien kommen insofern etwa die schwarze Kleidung, das einheitliche Schuhwerk und eine etwaige Vermummung in Betracht“.
Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch allein aufgrund von schwarzer Kleidung von Demonstrationsteilnehmer*innen wäre ein massiver Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen….“
https://gemeinschaftlich.noblogs.org/ @rondenbarg_soli
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