verfassungsrechtlich untersagt hat. Die Behörden begründen diese Praxis mit dem Vorwurf, die Leistungsberechtigten würden nicht oder zu wenig mitwirken.
Die 100-Prozent-Versagungs- bzw. Entziehungsbescheide werden von den Leistungsbehörden teilweise als das neue Sanktionsrecht angewendet.
Ein Sozialgericht hat nun klargestellt, dass eine solche Praxis nicht angewendet werden darf. 2️⃣⬇️
Embed Notice
HTML Code
Corresponding Notice
- Embed this notice
why-not @Heike (why_not@mastodon.social)'s status on Monday, 12-Aug-2024 03:52:34 JSTwhy-not @Heike