Art. 86 des #DSA sieht vor, dass zivilgesellschaftliche Organisationen #Grundrechte von Nutzer*innen gegenüber Unternehmen, Aufsichtsbehörden und vor Gericht durchsetzen können. Diese Beschwerden sollen zudem schnell bearbeitet werden. Was in der Theorie gut klingt, ist in der Praxis kaum umgesetzt. Eine Recherche der GFF zeigt, dass ein Großteil der Plattformen die nötigen technischen Wege nicht eingerichtet hat, um Nutzer*innen durch zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten zu lassen.