Antwort: Man darf Parteien beobachten, aber Frage ist, ob man darüber sprechen darf bei Parteien. Zweite Frage: Darf VS warnen vor einer Partei, bevor es ein Verbotsverfahren gibt? Antwort: Verdacht darf geäußert werden, es muss aber betont werden, wenn es ein Verdacht ist. Verfassungsschutz darf intern andere Label nutzen. Aber dürfen nicht missverständlich nach außen dringen. Gericht meint aber, dass die Label, die der Verfassungsschutz einsetzt, eigentlich schon sinnvoll und sachlich sind.