Heute geht es ähnlich weiter, die AfD will im Grunde belegen, dass der VS politisch gesteuert sei, hat aber keine Belege und fischt im Trüben. Interessanter ist aber die Meinung des Gerichts, die gerade geäußert wurde: Gericht sagt, Beobachtung der AfD durch Verfassungsschutz dient laut Grundgesetz nur der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens. Es geht um die Frage: darf Verfassungsschutz auch informieren über seine Arbeit, wenn es nicht um ein Verbotsverfahren unmittelbar geht.