@CGdoppelpunkt
1) 20 Tage sind zulässig bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG - Gesetz spricht von 24, ist aber so alt, dass dort noch von 6-Tage-Woche ausgegangen wird)
2) Urlaubsentgelt muss gezahlt werden (§ 11 BUrlG)
3) Arbeit auf Abruf kann man vereinbaren, ist aber nicht beliebig regelbar. Ist leider etwas komplexer, aber schau mal in § 12 TzBfG, vielleicht hilft das schon.