Nicht, wenn man sie wissentlich herbeigeführt und billigend in Kauf nimmt.--Z.B. wenn man erst mit Ü18 ohne diesbezügliche Vorerkrankungen mit dem regelmäßigen (Koma)Saufen anfängt und dann ("Überraschung!") abhängig wird.
Die Gesellschaft Jannik nicht für jede Verfehlung des einzelnen in finanzielle Haft genommen werden. (Das generationelke Modell somit explizit nicht ausgeschlossen in der Leistungspflicht.)
Deshalb gibt es für Extremsportarten auch eigene Zusatzversiche-