@mk @martinlorcher @Bundesregierung
Zur NATO-Osterweiterung: Das Recht auf freie Bündniswahl steht als Konkretisierung des Grundsatzes der souveränen Staatengleichheit ohnehin jedem Staat zu, wurde jedoch sietens russlands zahlreichen ehemaligen Sowjetrepubliken und Warschauer Pakt-Staaten schriftlich zugesichert. Implizit hat russland sich mithin mit der NATO-Osterweiterung einverstanden erklärt (s. u.a. auch https://www.handelsblatt.com/politik/international/handelsblatt-interview-mit-aussenminister-lawrow-russland-oeffnet-ukraine-den-weg-in-die-nato/2460820-all.html). russland hat schlichtweg kein Recht, irgendwem Vorschriften hinsichtlich einer NATO-Mitgliedschaft zu machen.
Zu den sog. Friedensgesprächen (ich nehme an, Sie meinen die vom Frühjahr 2022): https://www.deutschlandfunk.de/russland-und-die-ukraine-der-lange-weg-von-friedensverhandlungen-dlf-de6ddcd7-100.html