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Da möchte ich noch dran erinnern:
"Durch das Rechtsfahrgebot müssen Radfahrer schnelleren Fahrzeugen auch das Überholen ermöglichen. Haben mehrere Fahrzeuge aufgeschlossen und ein Überholen ist für längere Zeit nicht möglich, sind auch Radfahrer als Teilnehmer am Straßenverkehr verpflichtet, an geeigneter Stelle (Seitenstreifen oder Bushaltestelle) anzuhalten und die aufgeschlossenen Autos passieren zu lassen (Abs. 6 § 5 StVO)."
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Andy (andyw@chaos.social)'s status on Sunday, 18-Feb-2024 00:31:59 JST Andy