Auf mehrfache Presseanfragen verweigerte Sachsens Verfassungsschutz Auskunft zu einer Frage, bei der die Antwort nur "Ja" oder "Nein" lauten kann.
Die Begründung der Behörde: Die Antwort würde Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Geheimdienstes ermöglichen.