Ergänzung zu §10:
Ich hatte angenommen, dass die Aufzählung der zu ändernden Dokumente im Gegensatz zum RefE im RegE abschließend ist.
Dies ist tatsächlich so gemeint!
"Die Aufzählung der neu auszustellenden Dokumente ist abschließend." heisst es in der Begründung. "es besteht kein Anspruch auf eine Bereinigung und umfassende Löschung des früheren Datensatzes." heisst es lapidar. Das ist im Alltag sicherlich ziemlich problematisch
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