Es ist traurig zu sehen, was aus den guten Entwürfen aus dem 2021 geworden ist. Mit ein bisschen mehr politischem Mut, und besserer Prioritätensetzung wäre ein soviel besseres Gesetz möglich gewesen.
So darf sich nun wieder das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen. Noch sind ja auch noch nicht alle Verfahren bzgl des TSGs abgearbeitet. Vielleicht ist das SBGG schon mit dem Inkrafttreten lange überholt.
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