In §2 ist folgender Absatz verschwunden "Jede Person, deren Vorname oder Vornamen nicht ihrer Geschlechtsidentität entsprechen,
kann gegenüber dem Standesamt auch nur ihren Vornamen oder ihre Vornamen
neu bestimmen."
Nur den Vornamen ändern scheint also nicht möglich zu sein.
Dazu gekommen ist eine Passage, die ausschließt die Ausländer vom Recht ausschließt, wenn 2 Monate später der Aufenthaltstitel erlischen könnte.
Auch hieralso ein weiteres problematisches Auschlusskriterium.
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