In §1 Ziel und Anwendungsbereich ist ggü. dem Referentenentwurf eine neue Passage eingefügt wurden
Das SBGG soll nur dann für "Ausländer" gelten, wenn die ein "unbefristetes Aufenthaltsrecht", ein "verlängerbare Aufenthaltserlaubnis" mit rechtmäßigen Aufenthaltsstatus oder eine "Blaue Karte EU" hat.
Hier wird schon mal deutlich, dass man das Ziel des Gesetzes durch rassistische Kriterien ganz neu definiert. Das man dies direkt in den 1. Paragraph schreibt spricht Bände.
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