Noch mal. "GG Artikel 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Verehrtes Stimmvieh: Beachte das letzte Leerzeichen und die letzten drei Buchstaben der Vorschrift. Und keiner merkt was. Nicht die Medien, nicht die "Experten" und Politikwissenschaftler. Niemand. Die Parteien haben KEIN Exklusivrecht auf Direktmandate. Kandidaten müssen KEINER Partei angehören, Jeder mit passivem Wahlrecht zum BT darf kandidieren. Parteien haben nur bei Listen eine Art Privileg