IMHO: ein absolutes Fehlurteil
Als (Mit)betroffener einer polizeilichen Maßnahme sehe ich es als Grundrecht (Nach Art. 2) - Abwehrrecht gegen den Staat - an, die Maßnahme auch zu meinem Schutz dokumentieren zu können.
Ich hoffe das landet mal vor dem BVerfG, dass dann feststellt dass der 201 nicht in diesem Fall zur Anwendung kommt.