Bei den insgesamt 43 betroffenen ehemaligen Mieterinnen handelte es sich fast ausnahmslos um Asylsuchende mit geringen Sprach- oder Ortskenntnissen. Viele von ihnen mussten nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung ihre Asylunterkünfte verlassen. Einige Geschädigte befanden sich wegen Betreibungen, Schulden oder schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen physischer oder psychischer Art in einer Zwangslage.
Die Staatsanwaltschaft errechnete, dass die Frau auf dem Buckel dieser Menschen insgesamt 660’000 Franken zu viel erwirtschaftet hatte.:blobcatgoogly: alter...
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