Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts hängt die im Streitfall maßgeblihe Behördeneigenschaft nicht davon ab, ob [der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandfunk] stets rechtmäßig handelt oder als "gesetzestreu" anzusehen ist.-- BGH Az. I ZB 91/16 Rn. 34
Was gemeint ist:Wenn eine Behörde gegen Gesetze verstößt, hört sie nicht plötzlich auf, eine Behörde zu sein.Im Video wird dies verdreht als:Der Beitragsservice darf gegen Gesetze verstoßen (und tut dies auch).Das ist natürlich völliger Quark. Natürlich muss sich der Beitragsservice an Gesetze halten. Und wenn sie das nicht tun, kann man gerichtlich dagegen vorgehen.
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