ich habe ein komisches genre von youtube video gefunden. leute die irgendwelche gerichtsurteile oder gesetze meinen zu kennen, nach denen sie sagen können dass briefe usw. insbesondere von behörden oder der GEZ nicht zugestellt wurden.
und dann geben sie an, dass das z.b. in Art. 103 Abs. 1 Rn. xyz Grundgesetz steht, oder im Gerichtsurteil mit dem aktenzeichen blabla.
nunja nur ein paar "kleine" Probleme damit :blobfoxgooglymlem: im Grundgesetz gibt es keine Randnummern (Rn.), die gibt es i.d.R. in Kommentaren. Da müsste man aber natürlich dazu sagen, welchen kommentar man meint, da gibts meist für jedes Gesetz mehrere. Außerdem steht in Art. 103 Abs. 1 GG was vom Gehör vor Gericht, scheint mir erst mal grundsätzlich nix mit der Zustellung von Behördenpost zu tun zu haben.
Und das Aktenzeichen eines Gerichtsurteils bringt mir auch nicht viel, wenn ich nicht weiß von welchem Gericht das Aktenzeichen vergeben wurde.
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johann150@genau.qwertqwefsday.eu's status on Saturday, 18-Feb-2023 07:14:56 JST Johann150