…300 Euro - obwohl ihr der Bürgergeldbescheid von Frau M. vorlag. Wie soll jemand, der 563 Euro im Monat zum Leben hat, monatlich 300 Euro zahlen?
Eigentlich gibt es klare Regeln zur Wahrung des Existenzminimums: es muss sichergestellt werden, dass Geldstrafen bei Menschen im Bürgergeldbezug nicht existenzgefährdend wirken. Es sollen maximal Tagessätze von 5 Euro erhoben werden. Bei M. waren es 20 Euro.