@larsmb Du wirst lachen, das wurde im kontext von gpl-violations.org mal diskutiert, nachdem eine angeklagte Firma vor Gericht behauptet hatte, gpl-violations.org waere eine Rechteverwertungsgesellschaft und als solches braeuchte sie eine Genehmigung durchs DPMA. #GPL#FOSS
@larsmb Das Gericht hat dies dann mit "Der Klaeger ist eine Einzelperson und kann deshalb keine Gesellschaft sein" beiseitegewischt. Wir haben uns beim DPMA erkundigt, wie das Verfahren waere: Die waren ganz aufgeregt weil es den Prozess dafuer nie zur Dienstzeit einer der dort beschaeftigten gab (VG Wort, Gema, ... sind alt). Wenn man die erste VG fuer Software ist, gilt auch die "GEMA-Vermutung",d.h. alle Abgaben fuer alle Softare (auch proprietaere!) wuerden erstmal zu dieser gehen...
@larsmb Damit eine VG die Genehmigung vom DPMA bekommt muesste man allerdings einen realistischen Plan vorlegen, wie man die Verteilung der Einnahmen an die Urheber realisiert.