Die Recherche des ZDF Magazin Royale steht, alle zugrunde liegenden Fakten stimmen, unsere Meinung zur mangelnden Eignung des Klägers als BSI-Präsident bleibt unverändert und ist gut begründet.
Das Gericht hält ZWEI Formulierungen aus unserer Sendung für - ich paraphrasiere - unzulässig mehrdeutig. Bei den anderen beiden Punkten ging und geht es NICHT um das ZDF Magazin Royale! 1/2