Eine dringende und leider nötige Warnung sprechen Friedl und Rolfes im @verfassungsblog aus:
Solange die demokratischen Parteien entgegen Art. 53 Abs. 1 DSGVO kein transparentes Verfahren für die Wahl der Leitung der Datenschutzbehörden praktizieren, wird es die AfD in Regierungsverantwortung leicht haben, die Besetzung der Posten gemäß ihrer (völkischen und extrem rechten) Interessen vorzunehmen - schließlich lief das auch bisher so.
https://verfassungsblog.de/datenschutz-gegen-digitalen-autoritarismus/