Torrentlinks sind wohl ausgenommen, da die Plattform das "Hochladen von Filmen" unterstützen muss.
Email: Gute Frage. Da der Anhang kein "Dienst oder abtrennbarer Teil eines Dienstes" ist (MIME ist ja für den Mailserver einfach Text), wahrscheinlich eher nicht. Müsse aber die Juristen auskäsen.
@nikita@marcel@catboot@adfichter Ist ja auch irgendwie irre. Ist damit auch email gemeint? Oder 4Chan (kann dort ja auch nen Torrent link zu nem Porno posten...) Das Gesetz ist so weit von der technischen Realität entfernt, ich weiss garnicht wo anfangen drüber nachzudenken.
Well, WhatsApp, Signal und Threema haben schon die Telefonnummer. Damit sind die Personen ja schon eindeutig identifiziert. Altersnachweis in Telefonnummer einbauen (via single-bit antwort vom Telco provider) sollte ja wohl machbar sein.
@nikita@marcel@adfichter TikTok, Instagram, YouTube, alles wo Video läuft unterliegt dem neuen Gesetz. Per WhatsApp ein lustiges Video verschicken und schnell anschauen? Nicht ohne vorher den Pass zu zeigen! ☝️
Das neue Jugendschutzgesetz sieht #Alterskontrollen für alle Spiel- und Videplattformen vor. D.h. vor dem ersten Anschauen eines #YouTube-Musikvideos (oder eines #Lehrvideos) muss man Google gegenüber beweisen, ob man volljährig sei.