Ein Bild mit blauem Header und der Aufschrift "LEAK. Das vernichtende Urteil zur Chatkontrolle. Internes Dokument: Juristischer Dienst des EU-Rates am 10.06.2026." Darunter drei Textboxen. Zu 'freiwilligen' Massenscans privater Chats: „Die Bedenken sind nicht ausgeräumt, da es sich weiterhin um eine generelle Suche in interpersoneller Kommunikation handelt.“ Zur Auswahl von Zielpersonen: „Eine objektive, ausreichende Verbindung zu CSAM ist erforderlich. Eine solche Festlegung ist jedoch staatliche Aufgabe und kann nicht den Diensteanbietern überlassen werden.“ Zur Chatkontrolle 1.0: „Die Interims-Verordnung war nach gängiger Meinung keine Rechtsgrundlage zum Scannen interpersoneller Kommunikation.“ Quelle: Geleakter Drahtbericht der deutschen EU-Vertretung (11.06.2026) / netzpolitik.org (https://t1p.de/sxs6f).
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