Eine Vollprotokollierung erscheine auch sachlich nicht geboten, weil sich (aufgrund der dezidierten Rechte- und Rollenkonzepte) im Ergebnis nur herausstellen würde, dass ein Berechtigter zugegriffen habe. Im Zuge der im Bereich des JM NRW angestellten Vorüberlegungen sei auch deutlich geworden, dass die Protokollierung der lesenden Zugriffe in der Praxis zu kaum zu bewältigenden Datenmengen führen würde. Gleichzeitig würde ein ganz erheblicher personeller Aufwand verursacht werden, wenn Bedienstete bei jeder Kenntnisnahme von Daten im IT-System diesen Schritt begründen müssten. Im Lenkungskreis BASIS-Web ist der Beschluss gefasst worden, die in Rede stehende Thematik durch das insoweit federführende Bundesland NordrheinWestfalen an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, die in Fragen zu diesem Fachverfahren ebenfalls eine federführende Rolle auf der Ebene der Landesdatenschutzbeauftragten innehat, heranzutragen. Dies ist in der vergangenen Woche geschehen. Mit dem JM NRW wurde von Seiten der LDI NRW besprochen, die Frage in den AK Justiz zu tragen. Das JM NRW führte gegenüber der LDI NRW weiter aus, dass die vorstehenden Überlegungen zwar zunächst und unmittelbar nur BASIS-Web beträfen, aber auch für weitere Fachverfahren der Justiz, insbesondere MESTA/ACUSTA, SoPart, JUDICA (Strafsachen) und die elektronische Akte Bedeutung haben.
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