Auch der Rest dieses Absatzes ist erhellend:
"Es sah vor, dass Räumungsklagen den Bewohnern persönlich übergeben werden müssen, damit diese sich zusätzlich beraten lassen können. Das sei aber "nicht zielführend" und widerspreche der Ziviliprozessordnung, sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz dem rbb. Zwangsräumungen seien beschleunigt durchzuführen, um Mietausfälle für die Vermieter gering zu halten."
Hierzu ein Zitat aus dem Wohnungslosenbericht 2022 des BMAS:
"Insgesamt hat fast die Hälfte (47 %) der wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft und der
verdeckt wohnungslosen Menschen, die schon einmal eine eigene Wohnung besaßen, ihre Wohnung ausschließlich bzw. auch aufgrund von Mietschulden verloren."
Aber immerhin sind die Mietausfälle gering geblieben.