@GreenSkyOverMe
Hab mal chatgpt gefragt:
Der Unterschied zwischen „rechtsextrem“ und „rechtsextremistisch“ liegt vor allem im Sprachgebrauch und rechtlichen Kontext:
1. Rechtsextrem (allgemeinsprachlich)
Wird häufig umgangssprachlich oder politisch verwendet.
Beschreibt Personen, Gruppen oder Einstellungen, die sehr weit rechts im politischen Spektrum stehen.
Bezieht sich oft auf eine Haltung oder Ideologie, etwa Nationalismus, Rassismus oder autoritäres Denken.
2. Rechtsextremistisch (verfassungsschutzrechtlich)
Ist ein rechtlicher Begriff, der vom Verfassungsschutz verwendet wird.
Bezieht sich auf Bestrebungen, die aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind.
Rechtsextremistisch ist jemand, der nicht nur rechtsradikale Ansichten hat, sondern zielgerichtet gegen den Staat und seine Werte handelt oder diesen abschaffen will.
Kurz gesagt:
„Rechtsextrem“ beschreibt eine extreme rechte Gesinnung.
„Rechtsextremistisch“ meint eine konkrete verfassungsfeindliche Aktivität oder Organisation.