Richtig.
Aber dass die Lehrkraft ihren (CE- und/oder TPV geprüften) Luftreiniger wie schon historisch andere Elektro/-nik)Geräte in die Schule mitbringt und am Stromnetz betreibt, kann man m. E. konzeptionell nur durch Brandschutzmaßnahmen (Kurzschluss verursacht durch Kaffeemaschine etc.) begründen.
Ich muss nicht jede Schikane des Dienstherren mitmachen.
Wenn es plötzlich heißt, "Frauen dürfen nur noch die Hintertreppe verwenden", dann kann man das getrost ignorieren.