§8 Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften - Schwangerschaft etc: bleibt unverändert.
§9 Wehrdienstpraragraph bleibt erhalten.
Ersetzt wird
>>Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar
ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor
Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.<<
durch:
>>Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder
Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung
desselben.<<