Das Land NRW hatte Beschwerde gegen das von uns erstrittene Urteil des VG Gelsenkirchen eingelegt. Heute bestätigt das OVG Münster: Der Widerruf war rechtswidrig. Die Polizeihochschule HSPV NRW hätte @baharaslan_ die Eignung zur Lehrbeauftragten nicht absprechen dürfen.