Vorzeitige Kündigung.
Grundsätzlich ja.
Aber: bei 3,92 Mio. Erwerbsunfähigen in DE oder auch nur bei AL kann es schlicht sein, dass man/frau sich das nach dem Ablauf der (2 oder 3-jährigen?) steuerunschädlichen Ruhezeit es sich schlicht nicht mehr leisten kann.
Und dann gibt es noch die Fälle (z. B. Fondspolicen), die auch nach 10 Jahren noch einen Negativertrag "erwirtschaftet" haben - sprich, die hohen Verwaltungsgebühren...