Ist das Opfer – wie im Fall von Lorenz A. – Mitglied einer diskriminierten Gruppe, sollte in dem Ermittlungsteam außerdem Expertise in Bezug auf das jeweilige Diskriminierungsmerkmal vorhanden sein. Denn nur so kann erkannt werden, ob im konkreten Einzelfall etwaige rassistische Vorannahmen eine Rolle gespielt haben.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist überzeugt: Solche Ermittlungsstrukturen würden helfen, den #Rechtsstaat zu stärken.
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Für Menschenrechte (dimr_berlin@social.bund.de)'s status on Thursday, 24-Apr-2025 23:12:22 JST Für Menschenrechte