@GuidoKuehn
Kann es sein, dass wir/die Behörden einfach wussten, wo er wohnt und dass er zufällig zuhause war...?
Passt irgendwie ins Muster:
- (z.B.) Pflegepersonen aus dem Dienst abschieben, aber ausreisepflichtige Straftäter nicht. Weil ja keiner erwarten kann, dass man bei Straftätern in mehreren Monaten mehr als einen Abschiebeversuch an der Wohnadresse unternimmt.
War das nicht auch Bayern...?