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Fillon haben Gerichte das passive Wahlrecht entzogen – mit gravierenden Folgen für ihre politischen Karrieren. Art. 19 Abs. 1 b der Loi Sapin II gilt nun eben auch für Marine Le Pen – konsequente Rechtsanwendung auf jemanden, der sich bekanntermaßen immer über eine zu lasche Justiz beklagt hat. Davon will sie aber nun nichts mehr wissen [...]."
"Geboten sind auch kluge Strategien im Umgang mit Narrativen, die den Rechtsstaat unterminieren. Aber so schwer ist es auch nicht. Fangen wir also