Der Täter, der sich in Regensburg an mit Kreide angebrachten Anti-AfD-Sprüchen störte, ihnen mit Lackspray zu Leibe rückte und dabei Passanten, die ihn ansprachen, mit dem Tode bedrohte, hat deutlich mehr auf dem Kerbholz. So viel, dass die Sachbeschädigung nicht ins Gewicht fällt und er dafür nicht bestraft wird.