„Mitte März hat das Familienministerium bekanntgegeben, dass das Ergänzende Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexualisierter Gewalt in den nächsten zwei Jahren abgewickelt wird. Nur noch bis zum 31. August 2025 kann man Anträge stellen, danach nicht mehr. Das wird verheerende Folgen für die in Kindheit und Jugend von sexualisierter Gewalt Betroffenen haben.“